M E R C E D E S O L D T I M E R
Sind Fahrzeuge mindestens 30 Jahre alt - gerechnet ab Erstzulassung - kann man sie als Oldtimer kostengünstig zulassen. Besonderer Beliebtheit erfreuen sich dabei Fahrzeuge vom Stuttgarter Autobauer Mercedes-Benz.
AB WANN OLDTIMER ?
Als Oldtimer gelten laut Fach-magazin „Oldtimer-Markt“ Fahrzeu-ge, deren Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegt. Darüber hinaus müssen diese sowohl in ihren technischen Komponenten, als auch im äußeren Erscheinungsbild unver-ändert sein.
H-KENNZEICHEN
Als äußeres Erkennungsmerkmal ver-fügen viele Oldtimer über ein so-genanntes H-Kennzeichen. Das „H“ steht hierbei für „historisch“ und wird auf der rechten Seite des KfZ-Kennzeichens geführt. Zur Erlangung des H-Kennzeichens muss eine spe-zielle Abnahme durch den TÜV erfolgen.
STEUERN / VERSICHERUNG
Die Steuern für ein Oldtimer-Fahr-zeug belaufen sich zur Zeit (Stand 09/2017) auf cirka 192 €. Viele Ver-sicherer bieten zudem vergünstigte Oldtimer-Tarife an. Außerdem ist das Fahren in Umweltzonen durch eine spezielle Sonderregelung für Old-timer-Fahrzeuge gestattet.
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Zur Strachau Nr. 4
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WOLFGANG SOMMER Baujahr 1962
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